Traktor-Führerschein (Klasse L)
Definition Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
kein Vorbesitz erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
keine |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb: 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M): 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. |
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Praktische Ausbildung: |
Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> Sehtest > Erste-Hilfe-Kurs > biometrisches Lichtbild |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse L (PDF / 364 kB)
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