Start Fahrschule Klasse C / CE


Mercedes Actros FahrschullkwLKW-Führerschein (Klasse C)

Zum Führen eines schweren LKW ist mehr erforderlich, wie fahrerisches Können. Neben dem Umgang mit dem "großen Fahrzeug" lernen Sie in den theoretischen Stunden alles notwendige über Sozialvorschriften (besser bekannt unter Lenkzeiten), Funktionsweise von Bremsen, Reifen und Co. Ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung ist auch die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug. Hier werden sicherheitsrelevante Überprüfungen am Fahrzeug erlernt.

Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.


Voraussetzung:

Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation
nach BKrFQG erforderlich.


Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
C1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C 1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> ärztliche Untersuchung
> augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Kurs

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Blockunterricht

Schulungsfahrzeug:
MAN TGX 26.440 und MAN TGA 18.350

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse C (PDF / 679 kB)

 


Mercedes Actros Fahrschullkw

LKW-Führerschein mit Anhänger (Klasse CE)

Definition Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 


Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von C auf CE :
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo / Zug):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 0 / 3 Nachfahrt á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> ärztliche Untersuchung
> augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Kurs

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Montag,    jeweils 18.30 - 20.00 Uhr
Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr

Schulungsfahrzeug:
MAN TGX 26.440 Hängerzug und MAN TGA 18.350 Hängerzug mit Tandemanhänger

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse CE (PDF / 394 kB)



Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.


 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken