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Voraussetzung: |
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung. Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
C1 |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten bei Erweiterung von C 1 auf C: Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Kurs |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Schulungsfahrzeug: |
MAN TGX 26.440 und MAN TGA 18.350 |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C (PDF / 679 kB) |
Definition Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung. Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse C erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1: 6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: 6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von C auf CE : Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo / Zug): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunde á 45 Minuten Nachtfahrten: 0 / 3 Nachfahrt á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Kurs |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Montag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
MAN TGX 26.440 Hängerzug und MAN TGA 18.350 Hängerzug mit Tandemanhänger |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse CE (PDF / 394 kB) |
Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.