FES-Fahreignungsseminar
Punktereformpaket komplett: 5. Gesetz und 9.
Verordnung
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem
Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des
Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann
kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander
abgestimmt werden: einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
(beim Fahrlehrer) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme
(beim Verkehrspsychologen). Sprechen Sie uns an!
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