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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
keine |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1 |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Kurs |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Schulungsfahrzeug: |
Iveco |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C1 (PDF / 418 kB) |
Definition Klasse C1E: Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamt-
gewicht über 750 kg jedoch max. 12000 kg zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse C1 erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) |
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Theoretische Ausbildung: |
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von C1 auf C1E: beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug): |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Kurs |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Montag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
Iveco |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C1E (PDF / 439 kB) |
Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.