Start Fahrschule Klasse C1 / C1E


LKW-Führerschein (Klasse C1)

Unser Fahrschulauto für die Klasse C1/C1E"Leichte LKW" bis 7,5 to, wie diese oft bei Feuerwehren, Rettungsdiensten oder Kurierdiensten eingesetzt werden, benötigen den Führerschein der Klasse C1.


Definition Klasse C1: Leichte LKW mit über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.


Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> ärztliche Untersuchung
> augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Kurs

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Blockunterricht

Schulungsfahrzeug:
Iveco

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse C1 (PDF / 418 kB)

 


Wohnmobil mit Anhänger - Klasse C1E
LKW-Führerschein mit Anhänger (Klasse C1E)

Definition Klasse C1E: Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamt-
gewicht über 750 kg jedoch max. 12000 kg zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.


Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C1 erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

Theoretische Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:

bei Erweiterung von C1 auf C1E:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):
Grundausbildung:
je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 1 / 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 / 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 0 / 2 Stunden á 45 Minuten


Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> ärztliche Untersuchung
> augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Kurs

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Montag,    jeweils 18.30 - 20.00 Uhr
Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr

Schulungsfahrzeug:
Iveco

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse C1E (PDF / 439 kB)



Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.


 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken