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Voraussetzung: |
Mindestalter: 17 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
kein Vorbesitz erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
AM und L |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Ersterwerb: 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. |
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Praktische Ausbildung: |
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> Sehtest > Erste-Hilfe-Kurs > biometrisches Lichtbild > Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen |
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Wichtige Informationen für die jungen Fahrer und ihre Begleiter: |
Der/die junge Fahrer/-in... Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Erhalt einer Prüfbescheinigung, ab Vollendung des 18. Lebensjahres Erhalt eines EU-Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle. Die Begleiter... ...müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Ausbildungsfahrzeuge: |
VW Golf VII |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Begleitetes Fahren mit 17 (PDF / 331 kB) |