Anhänger (Klasse BE und B96)
Definition Klasse BE: Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg.
Definition Klasse B96: Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
keine |
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Theoretische Ausbildung Kl. BE: |
keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich |
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Praktische Ausbildung BE:
Ausbildung B96:
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Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
mindestens 7-stündige Fahrerschlung - bestehend aus einem Theorie- und Praxisblock - keine theoretische udn praktische Prüfung erforderlich - mit der von uns ausgestellten Teilnahmescheinigung kann durch die Führerscheinstelle die Schlusselzahl 96 eingetragen werden
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) > biometrisches Lichtbild |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Ausbildungsfahrzeuge: |
VW Golf Sportsvan Sound
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse B96 und BE (PDF / 805 kB)
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