Start Fahrschule Klasse D / DE


Omnibus-Führerschein (Klasse D)

Setra FahrschulbusViele Plätze bedeutet auch viel Verantwortung! Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, lernen Sie neben dem Umgang mit dem "großen Fahrzeug" in den theoretischen Stunden alles notwendige über Sozialvorschriften (besser bekannt unter Lenkzeiten), Funktionsweise von Bremsen, Reifen und Co. Ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung ist auch die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug. Hier werden sicherheitsrelevante Überprüfungen am Fahrzeug erlernt.


Definition Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personebeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.


Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:
D1

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung:
 7 (14) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von D1:
Grundausbildung:
 20 Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und
   geistige Eignung (MPU)
> augenärztliches Zeugnis und Gutachten
> Bescheinigung über ärztliche Untersuchung 
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Kurs
> Führungszeugenis

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Blockunterricht

Schulungsfahrzeug:
VOLVO Prestige 9900

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse D (PDF / 712 kB)

 


Omnibus-Führerschein mit Anhänger (Klasse DE)Führerscheinklasse DE

Definition Klasse DE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.


Voraussetzung:
Mindestalter: 24Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse D erforderlich

Einschluss der Klasse:
BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist

Theoretische Ausbildung:
keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig

Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von D auf DE:
Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre

Erforderliche Antragsunterlagen:
> ärztliche Untersuchung
> augenärztliches Zeugnis und Gutachten
> biometrisches Lichtbild

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Montag,    jeweils 18.30 - 20.00 Uhr
Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr

Schulungsfahrzeug:
VOLVO Prestige 9900

Infoblatt:
Infoblatt: Führerscheinklasse DE (PDF / 345 kB)



Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist. 


 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken