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Voraussetzung: |
Mindestalter: 24 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
D1 |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D: 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren): Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren): Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten bei Erweiterung von D1: Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (MPU) > augenärztliches Zeugnis und Gutachten > Bescheinigung über ärztliche Untersuchung > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Kurs > Führungszeugenis |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Blockunterricht |
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Schulungsfahrzeug: |
VOLVO Prestige 9900 |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse D (PDF / 712 kB) |
Definition Klasse DE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 24Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse D erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist |
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Theoretische Ausbildung: |
keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von D auf DE: Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis und Gutachten > biometrisches Lichtbild |
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Unterrichtszeiten: |
In Naila: Montag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr Dienstag, jeweils 18.30 - 20.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
VOLVO Prestige 9900 |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse DE (PDF / 345 kB) |
Wichtige Informationen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrzeugführer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.