|
|
|
Zielgruppe: |
Beauftragte Personen sind gem. GbV solche, die im Auftrag des Unternehmens oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben. |
|
|
Ausbildungszeiten: |
08.00 – 16.00 Uhr |
|
|
Inhalt der Ausbildung: |
Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten: - Einführung - Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter - Begriffsbestimmung - Beteiligte an der Beförderung - Gefahrklassen - Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen - Gefahren für Mensch und Umwelt - Vorsorge - und Notfallmaßnahmen - Freistellungsregelungen - Durchführung der Beförderung - Kennzeichnung von Versandstücken - Kennzeichnung von Beförderungseinheiten - Begleitpapiere Pflichten und Spezialwissen für einzelne Verantwortliche: - Pflichten des Absenders und des Auftraggebers des Absenders - Pflichten des Verpackers - Pflichten des Verladers - Pflichten des Befüllers - Pflichten des Beförderers - Pflichten des Beförderers und Fahrzeughalters - Pflichten des Fahrzeugführers bei der Beförderung unterhalb der Mengengrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR |