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Beauftragte Person für Gefahrgut


Zielgruppe:
Beauftragte Personen sind gem. GbV solche, die im Auftrag des Unternehmens oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben.

Ausbildungszeiten: 
08.00 – 16.00 Uhr

Inhalt der Ausbildung:
Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten:
- Einführung
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Begriffsbestimmung
- Beteiligte an der Beförderung
- Gefahrklassen
- Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen
- Gefahren für Mensch und Umwelt - Vorsorge - und
  Notfallmaßnahmen
- Freistellungsregelungen
- Durchführung der Beförderung
- Kennzeichnung von Versandstücken
- Kennzeichnung von Beförderungseinheiten
- Begleitpapiere 

Pflichten und Spezialwissen für einzelne Verantwortliche:
- Pflichten des Absenders und des Auftraggebers
  des Absenders
- Pflichten des Verpackers
- Pflichten des Verladers
- Pflichten des Befüllers
- Pflichten des Beförderers
- Pflichten des Beförderers und Fahrzeughalters
- Pflichten des Fahrzeugführers bei der Beförderung
  unterhalb der Mengengrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken