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Zielgruppe: |
Fahrzeugführer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge. |
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Ausbildungszeiten: |
Freitag von 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr 1. Samstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2. Samstag von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr anschließend Prüfung |
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Inhalt der Ausbildung: |
- Allgemeine Vorschriften |
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Besonderes: |
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Sie kann bereits 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit mit einer 1,5 -tägigen Fortbildungsschulung ohne Zeitverlust wieder um 5 Jahre verlängert werden. In der Kaffeepause halten wir für unsere Teilnehmer einen Imbiss bereit! |