BKF Aus- und Weiterbildung
Seit dem 10. September 2008 bzw. 10.September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber im Bereich der C- und D-Klassen, der seinen Führerschein gewerblich nutzen möchte eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Ausbildung
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Grundqualifikation
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Beschleunigte Grundqualifikation
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zum Berufskraftfahrer
zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung |
Prüfung vor der IHK (Vorbereitungslehrgang nicht erforderlich)
Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung! |
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Zeitstunden
Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung! |
Das Mindestalter für die entsprechenden Grundqualifikationen entnehmen Sie bitte aus folgenden Tabellen:
Güterkraftverkehr
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Klasse
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Ausbildung "Berufskraftfahrer" / Fachkraft im Fahrbetrieb/vergleichbarer Ausbildungsberuf
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Grundqualifikation
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beschleunigte Grundqualifikation
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C |
18 Jahre |
18 Jahre |
21 Jahre |
CE |
18 Jahre |
18 Jahre |
21 Jahre |
C1 |
18 Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
C1E |
18 Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
Personenkraftverkehr
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Klasse
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Ausbildung "Berufskraftfahrer" / Fachkraft im Fahrbetrieb/vergleichbarer Ausbildungsberuf
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Grundqualifikation
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beschleunigte Grundqualifikation
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D |
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre |
21 Jahre |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
DE |
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre |
21 Jahre |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre |
D1 |
18 Jahre |
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21 Jahre |
D1E |
18 Jahre |
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21 Jahre |
Anforderung an die Ausbildung
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Grundqualifikation |
- Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben - Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis - Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich - Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer Prüfungsdauer: 450 Minuten
oder
- Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. - Für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Pflicht. - Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung. |
Beschleunigte Grundqualifikation |
- Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben - Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich - Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden) - Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer - Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden - Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich. |
Weiterbildung |
- Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden - Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation - Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7) - Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht - Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre - Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines ´ Fahrertrainings entfallen - Keine Prüfung! |
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