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BKF Aus- und Weiterbildung

Seit dem 10. September 2008 bzw. 10.September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber im Bereich der C- und D-Klassen, der seinen Führerschein gewerblich nutzen möchte eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

 Ausbildung

 Grundqualifikation

 Beschleunigte Grundqualifikation

zum Berufskraftfahrer

zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Prüfung vor der IHK (Vorbereitungslehrgang nicht erforderlich)

Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Zeitstunden

Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung!


Das Mindestalter für die entsprechenden Grundqualifikationen entnehmen Sie bitte aus folgenden Tabellen:

 Güterkraftverkehr

Klasse

 Ausbildung
"Berufskraftfahrer" / Fachkraft im Fahrbetrieb/vergleichbarer Ausbildungsberuf

 Grundqualifikation

 beschleunigte Grundqualifikation

 C  18 Jahre  18 Jahre  21 Jahre
 CE  18 Jahre  18 Jahre  21 Jahre
 C1  18 Jahre  18 Jahre 18 Jahre
 C1E  18 Jahre  18 Jahre 18 Jahre



Personenkraftverkehr

Klasse

Ausbildung
"Berufskraftfahrer" / Fachkraft im Fahrbetrieb/vergleichbarer Ausbildungsberuf

Grundqualifikation

beschleunigte Grundqualifikation

D 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
DE 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
D1 18 Jahre   21 Jahre
D1E 18 Jahre   21 Jahre


 Anforderung an die Ausbildung
 Grundqualifikation - Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter
  Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im
  Inland erwerben 
- Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis 
- Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich 
- Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen
  Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer
  Prüfungsdauer: 450 Minuten

oder
 

- Abschluss einer Berufsausbildung in den
  Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder „Fachkraft
  im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten
  Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten
  und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit
  Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
  werden. 
- Für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer
  Lehrveranstaltung Pflicht. 
- Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis
  Voraussetzung.  
 Beschleunigte Grundqualifikation - Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland
  erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die
  Grundqualifikation im Inland erwerben
- Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
- Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten,
  bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden
  Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
- Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung
  (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers
  oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und
  Handelskammer
- Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung
  als bestanden
- Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis
  nicht erforderlich.  
 Weiterbildung - Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem
  Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind,
  erworben werden
- Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der 
  Grundqualifikation oder der beschleunigten
  Grundqualifikation
- Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten
  von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7)
- Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
- Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
- Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf 
  einem besonderen Gelände im Rahmen eines ´
  Fahrertrainings entfallen
- Keine Prüfung!  
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken